Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Wir gestalten Ihren Nachlass steueroptimiert
Eine Schenkung oder ein positiver Zugewinn nach einem Erbe bringt Freude mit sich. Doch birgt beides auch einige Schwierigkeiten. Wir wissen: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sind eng miteinander verzahnt und für den Laien durchaus komplizierte Themen. Grundsätzlich wird in beiden Fällen die Vermögensvermehrung beim Empfänger versteuert. Dabei entspricht die Schenkungsteuer einer vorweggenommenen Erbschaftsteuer.
Ob frühzeitig geplant und geregelt oder spätestens, wenn die Entrichtung der Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer fällig wird – wir unterstützen Sie und finden eine vorteilhafte Lösung für alle Beteiligten. Um Ihren Nachlass steueroptimiert zu gestalten, nutzen wir unterschiedliche Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Steuerfreibeträge und Ihren individuellen Gegebenheiten. Zusätzlich erstellen wir Ihnen gerne jeweils auch die Erbschaftsteuererklärung und Schenkungsteuererklärungen.
Sprechen Sie uns an!
Uns ist wichtig, Sie mit unserem praxisorientierten Service zu unterstützen und zu entlasten, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.